Weisheitszahn ziehen oder nicht?
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Vorweg zur Begriffserklärung .
Häufig erreichen die achten Zähne – sogenannten Weisheitszähne – nicht die Kauebene. Sie liegen knapp unterhalb des Zahnfleisches und verursachen dann regelmäßig Schmerzen und/oder süßlichen Mundgeruch.
Mediziner sprechen von „retinierten Achtern“, der Begriff der Retention bezeichnet eine Position des Weisheitszahnes, bei der nach Abschluss des Wurzelwachstums die Kauebene nicht erreicht wird.
Als teilweise retiniert gilt hierbei ein Zahn, bei dem Anteile der Krone die Mundhöhle erreichen, oder über den Parodontalapparat (Zahnfleischtasche) des benachbarten 12-Jahr-Molaren (7er) mit der Mundhöhle in Verbindung stehen.
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Als vollständige retiniert gelten Zähne, die keinerlei Verbindung zur Mundhöhle aufweisen.
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Der Begriff der Impaktierung bezeichnet die vollständige knöcherne Einbettung des Weisheitszahnes.
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Als verlagert gilt ein Zahn, dessen Achse oder Position von der regulären Durchbruchsrichtung abweicht.
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Wann sollen nun die Weisheitszähne entfernt werden und wann nicht?
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Entfernt sollten sie werden wenn:
- bei akuten oder chronischen Infektionen im Bereich des Weisheitszahnes (Dentitio difficilis)
- bei starker Zahnkaries mit Zahnnervbeteiligung (bei nicht restaurierfähigen kariös zerstörten Zähnen oder nicht behandelbarer Zahnnerventzündung)
- wenn sich Hinweise ergeben, dass der Weisheitszahn eine relevante Schmerzursache darstellt
- bei nicht behandelbaren röntgenologischen Veränderungen um den Weisheitszahn (z.B. Zystenbildung)
- bei Resorptionen an benachbarten Zähnen
- im Zusammenhang mit der Behandlung von/und Begrenzung des Fortschreitens von parodontalen Erkrankungen
- bei der kieferorthopädischen und rekonstruktiven Chirurgie die Zähne stören würden
- bei Zähnen im Bruchspalt, die die Frakturbehandlung (Kieferbruch) erschweren würden
- bei der Verwendung des Zahnes zur Transplantation
- wenn der elongierte/gekippte Weisheitszahn das zusammen Beißen stört
Eine Indikation kann bestehen
- Zahnentfernung aus übergeordneten, der Lebensführung zuzuordnenden Gesichtspunkten (z.B. fehlendeVerfügbarkeit medizinischer Versorgung etc.)
- wenn andere Maßnahmen unter Narkose vorgenommen werden und eine erneute Narkose zur Entfernung eines Weisheitszahnes durchgeführt werden müsste
- bei geplanter prothetischer Versorgung, wenn ein späterer Durchbruch des Zahnes aufgrund der weiteren Atrophie des Knochens bzw. aufgrund der Druckbelastung durch herausnehmbaren Zahnersatz zu erwarten steht
- zur Vereinfachung der kieferorthopädischen Zahnbewegungen (Zahnspange)
Eine Indikation zur Zahnentfernung besteht nicht:
- sofern eine spontane, regelrechte Einstellung der Weisheitszähne in die Zahnreihe zu erwarten ist
- wenn eine Extraktion anderer Zähnen und/oder eine kieferorthopädische Behandlung mit Einordnung des Zahnes sinnvoll ist
- bei tief impaktierten und verlagerten Zähne ohne assoziierte krankhafte Befunde, bei denen ein hohes Risiko operativer Komplikationen besteht
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Im Allgemeinen ist eine ambulante Behandlung ausreichend.
Die Zahnentfernung kann quadrantenweise erfolgen oder mehrere/sämtliche Weisheitszähne in einer Sitzung umfassen.
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Eine Behandlung unter Narkose/Sedierung kann bei erwartbaren Problemen bei der Mitarbeit des Patienten, bei großem Gesamtumfang der zahnärztlichen Maßnahmen, bei Risikofaktoren oder auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten indiziert sein.
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Eine stationäre Behandlung kann beispielsweise bei schwerwiegenden Allgemeinerkrankungen oder besonderen OP-Verläufen indiziert sein.
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Der Stellenwert einer Antibiotikagabe vor und nach der Operation ist wissenschaftlich nicht einheitlich bewertet. Eine generelle Empfehlung kann daher nicht ausgesprochen werden. Eine Schmerztherapie ist effektiv im Hinblick auf eine Reduktion der Schwellung, sie ist aber nicht in jedem Fall erforderlich.
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Richtiges Verhalten nach Operationen können Sie hier nachlesen!
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Quelle: 2009_RZE_Indikationen
OP Weisheitszahn. Wann sollen Weisheitszähne entfernt werden?,
Hi,
meine Weisheitszähne waren impaktiert und müssten dann teilweise aus dem Kiefer geflext werden. Das war mit Betäubung aber recht harmlos. Das hätte ich mir weitausschlimmer vorgestellt.
Bei verlagerten Weisheitszähnen ist die Zahnentfernung bestimmt recht schwierig, weil man doch recht schlecht an die verlagerten Beißerchen rankommt.
Habe aber auch schon Gegenbeispiele gesehen, die nach dem Eingriff total verbeult ausgesehen haben.
Jeder Doc zieht halt „seine“ Zähne anders …
Liebe Grüße mit viel Gesundheit